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Barockgeige von Gerd Mallon anno 2013

Produktinformationen "Barockgeige von Gerd Mallon anno 2013"


Barockgeige von Gerd Mallon, Greiz anno 2013 mieten / leihen Mietkauf

Wunderschöne Handwerkskunst aus der Stadt Greiz an den Toren zum Vogtland. Gerd Mallon baut seine Instrumente akribisch und mit viel Erfahrung in Klanggebung und Materialwahl. Die vorliegende Barockgeige hat einen flachen Halswinkel. Kurzes Griffbrett, Barocksteg, Barocksaitenhalter und Schnuraufhängung sind weitere Ausstattungsmerkmale. Darmsaiten Pirastro Chorda. Die Decke besteht aus sehr eng gemasertem Fichtenklangholz. Der 2-teilige Boden ist leicht geflammt. Sehr schöner Lack. Er gibt die Schönheit des Holzes porentief wieder und besticht durch seine Transparenz.

Spielmensur: 32,5 cm
Korpuslänge: 35,5 cm

Gerd Mallon ist seit 1987 in Greiz als Geigenbaumeister tätig. In einem voluminösen Ton bei guter Ansprache spiegelt sich die Jahrhunderte alte Tradition und der stetige Wunsch nach Verbesserung wider. Gerd Mallon hat es sich zur Aufgabe genommen, die Klangvorstellungen des Kunden in Einklang mit dem Schaffen seiner Streichinstrumente zu bringen.

Er verwendet dabei ausgesuchte Hölzer die viele Jahre abgelagert und natürlich getrocknet sind. Alle seine Instrumente werden in Greiz im Vogtland gebaut. Bei ihm wird Handwerk noch gelebt. Wir freuen uns einige seiner Instrumente bei Geige24 anbieten zu können.

Größe: 4/4
Modell: Stradivari, Barock
Klangcharakter: Barock, Samtig, Silbrig
Entstehungszeit: Neubau
Herkunftsgebiet: Deutschland
Zubehör: ohne Zubehör (nur Instrument)
Herstellerangabe: Gerd Mallon Geigenbaumeister Gründe Linde 14 07973 Greiz gerd@geigenbau-mallon.de

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Geige/Geigenset - versichert
Sie erhalten ein versichertes Instrument bzw. Instrumentenset. Unser Service: Wir erledigen den Schriftverkehr mit der Versicherung. Der Versicherungsvertrag läuft auf unseren Namen. Sie brauchen sich also auch im Falle einer Kündigung des Mietvertrags um nichts weiter zu kümmern! Im Folgenden finden Sie die abgedeckten Gefahren:   1. Versicherte Gefahren, Räumlicher Geltungsbereich 1.1. Versichert sind Gefahren innerhalb und außerhalb des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers für Beschädigung oder Verlust eines versicherten Gegenstandes. 1.2. Insbesondere Schäden, entstanden durch: Transport, Transportmittelunfall, Diebstahl, Abhandenkommen, Raub, räuberische Erpressung, Vertauschen, Liegenlassen, Brand, Blitz, Explosion, Wasser und elementare Ereignisse. 1.3. Die Versicherung gilt innerhalb Deutschland. Eine Verbringung des Instrumentes ins Ausland darf nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen.   2. Ausgeschlossene Gefahren und Schäden 2.1. Ausgeschlossen sind die Gefahren 2.1.1. des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben; 2.1.2. von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen; 2.1.3. der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand; 2.1.4. aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen; 2.1.5. der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung. 2.2. Ausgeschlossen sind Schäden und Verluste, welche 2.2.1. vorsätzlich von dem Versicherungsnehmer oder Versicherten mit seinem bzw. mit deren Wissen von einer anderen Person herbeigeführt sind; führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; 2.2.2. unmittelbar oder mittelbar auf Mängel zurückzuführen sind, die bereits bei Versicherungsabschluss vorhanden waren; 2.2.3. von Familienangehörigen durch mut- oder böswillige Beschädigung, Untreue oder Diebstahl herbeigeführt werden 2.2.4. durch gewöhnliche Abnutzung, Entwertung oder Wertminderung entstehen; 2.3. Soweit nicht feststellbar, ob eine dieser Ursachen vorliegt, entscheidet die überwiegende Wahrscheinlichkeit.   3. Der Schutzbrief enthält keinen Service für verschlissene oder gerissene Saiten. 4. Zusatzbeitrag für Schutzbrief ist kein Bestandteil der Mietzahlung und wird bei Kauf des Instrumentes nicht angerechnet.

4,79 €*