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Barockvioline Walter Mahr anno 2020 3/4 mieten

Produktinformationen "Barockvioline Walter Mahr anno 2020 3/4 mieten"


Barockgeige, Walter Mahr, Bubenreuth 2020, Qualitätsstufe II, 3/4 Größe (!) Mieten / leihen Mietkauf

Stradivari Modell. Auch als Diskantgeige, Quartgeige, Violino alla francese spielbar. Zum Beispiel in der Stimmung: c’–g’–d’’–a’’ als Quartgeige. Allerdings müssten hier entsprechende Saiten aufgezogen werden (Spezialsaiten). Der Pirastro Eudoxa Saitensatz eignet sich für diese Stimmung nicht (Saiten würden schnell reißen).

Sehr schöne Barockgeige mit Decke aus wertvoller Klangholzfichte. Sehr sorgfältige Holzauswahl. Die Schönheit des Holzes kommt durch die sorgfältig von Hand aufgetragene Lackierung wunderbar porentief zur Geltung. Der 2-teilige Ahornboden ist leicht geflammt und ebenfalls aus wertvollem Klangholz. Alle verwendeten Hölzer sind mindestens 3 - 5 Jahre durch Lagerung natürlich getrocknet. Nur so entsteht ein schwingfreudiges und verwindungsfreies Instrument. Sehr schöner goldbrauner Lack nach einem alten Familienrezept. Altdeutsch imitierendes Lackdesign.

Wirbel aus Ebenholz mit Pariser Auge, barockes Ebenholzgriffbrett, Barocksaitenhalter, Barocksteg, Darmsaiten Pirastro Eudoxa.

Korpuslänge: 33,5 cm
Schwingende Saitenlänge: 30,5 cm

Größe: 3/4
Modell: Stradivari, Barock, Special Edition, Diskantgeige
Klangcharakter: Barock
Entstehungszeit: Neubau
Herkunftsgebiet: Deutschland
Qualitätsstufe: Walter Mahr II
Zubehör: ohne Zubehör (nur Instrument)
Herstellerangabe: Mahr Geigenbau Scherleshofer Str. 30 91088 Bubenreuth info@mahr-geigenbau.de

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Geige/Geigenset - versichert
Sie erhalten ein versichertes Instrument bzw. Instrumentenset. Unser Service: Wir erledigen den Schriftverkehr mit der Versicherung. Der Versicherungsvertrag läuft auf unseren Namen. Sie brauchen sich also auch im Falle einer Kündigung des Mietvertrags um nichts weiter zu kümmern! Im Folgenden finden Sie die abgedeckten Gefahren:   1. Versicherte Gefahren, Räumlicher Geltungsbereich 1.1. Versichert sind Gefahren innerhalb und außerhalb des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers für Beschädigung oder Verlust eines versicherten Gegenstandes. 1.2. Insbesondere Schäden, entstanden durch: Transport, Transportmittelunfall, Diebstahl, Abhandenkommen, Raub, räuberische Erpressung, Vertauschen, Liegenlassen, Brand, Blitz, Explosion, Wasser und elementare Ereignisse. 1.3. Die Versicherung gilt innerhalb Deutschland. Eine Verbringung des Instrumentes ins Ausland darf nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen.   2. Ausgeschlossene Gefahren und Schäden 2.1. Ausgeschlossen sind die Gefahren 2.1.1. des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben; 2.1.2. von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen; 2.1.3. der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand; 2.1.4. aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen; 2.1.5. der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung. 2.2. Ausgeschlossen sind Schäden und Verluste, welche 2.2.1. vorsätzlich von dem Versicherungsnehmer oder Versicherten mit seinem bzw. mit deren Wissen von einer anderen Person herbeigeführt sind; führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; 2.2.2. unmittelbar oder mittelbar auf Mängel zurückzuführen sind, die bereits bei Versicherungsabschluss vorhanden waren; 2.2.3. von Familienangehörigen durch mut- oder böswillige Beschädigung, Untreue oder Diebstahl herbeigeführt werden 2.2.4. durch gewöhnliche Abnutzung, Entwertung oder Wertminderung entstehen; 2.3. Soweit nicht feststellbar, ob eine dieser Ursachen vorliegt, entscheidet die überwiegende Wahrscheinlichkeit.   3. Der Schutzbrief enthält keinen Service für verschlissene oder gerissene Saiten. 4. Zusatzbeitrag für Schutzbrief ist kein Bestandteil der Mietzahlung und wird bei Kauf des Instrumentes nicht angerechnet.

2,99 €*