Die günstigste Viola von Walter Mahr 40,5 03-17 mieten

Produktinformationen "Die günstigste Viola von Walter Mahr 40,5 03-17 mieten"


Bratsche / Viola von Walter Mahr, Bubenreuth, das beliebte Einstiegsmodell der Qualitätsstufe 0. Mieten, Mietkaufoption

Bratsche mit einer Korpuslänge von 40,5 cm, Baujahr 2023, Authentifikationsnummer: 03-17

Individuelles Einzelstück: Sie erhalten genau das abgebildete Instrument (keine Beispielfotos).

Qualität aus Bayern zu einem fantastisch günstigen Preis! Diese Bratsche wurde zu 100 % im fränkischen Bubenreuth gebaut. Auch bei diesem vergleichsweise günstigen Modell wurden ausschließlich Klanghölzer verwendet, die mindestens 3 Jahre durch Ablagerung natürlich getrocknet wurde. Ein hochwertiger goldbrauner Spirituslack erfreut das Auge und schützt das Instrument. Die aufwändige alt imitierte Handlackierung verleiht dem Instrument ein zeitloses Design. Eine gleichmäßig gemaserte Fichtendecke bildet das Klangzentrum der Bratsche. Der Ahorn-Boden ist 2-teilig und leicht geflammt. 

Sie erhalten ein klangstarkes Instrument, das gut und leicht spielbar ist. Die Bratsche wurde mit Thomastik Dominant Saiten ausgestattet. Auch die Ausstattungsteile sind von hoher Qualität: Ebenholzwirbel, tiefschwarzes Ebenholz-Griffbrett. mittiger Kinnhalter aus HighTec Verbundwerkstoff. Wittner Saitenhalter aus High TecVerbundwerkstoff mit 4 integrierten Feinstimmern. Perfekt angepasster Steg, klangoptimiert. 

Wir wünschen viel Freude mit dieser schönen Bratsche. Sie werden begeistert sein, wenn Sie sie in Händen halten!

Einige wichtige Maße sind:

Korpuslänge: 40,5 cm
Obere Breite: 19,4 cm
Untere Breite: 23,6 cm
Schwingende Saitenlänge: 37 cm

Größe: 40,5 cm Korpuslänge
Modell: Stradivari
Entstehungszeit: Neubau
Qualitätsstufe: Walter Mahr 0
Zubehör: ohne Zubehör (nur Instrument)
Herstellerangabe: Mahr Geigenbau Scherleshofer Str. 30 91088 Bubenreuth info@mahr-geigenbau.de

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Bratsche/Bratschenset - versichert
Sie erhalten ein versichertes Instrument bzw. Instrumentenset. Unser Service: Wir erledigen den Schriftverkehr mit der Versicherung. Der Versicherungsvertrag läuft auf unseren Namen. Sie brauchen sich also auch im Falle einer Kündigung des Mietvertrags um nichts weiter zu kümmern! Im Folgenden finden Sie die abgedeckten Gefahren: 1. Versicherte Gefahren, Räumlicher Geltungsbereich 1.1. Versichert sind Gefahren innerhalb und außerhalb des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers für Beschädigung oder Verlust eines versicherten Gegenstandes. 1.2. Insbesondere Schäden, entstanden durch: Transport, Transportmittelunfall, Diebstahl, Abhandenkommen, Raub, räuberische Erpressung, Vertauschen, Liegenlassen, Brand, Blitz, Explosion, Wasser und elementare Ereignisse. 1.3. Die Versicherung gilt innerhalb Deutschland. Eine Verbringung des Instrumentes ins Ausland darf nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen.   2. Ausgeschlossene Gefahren und Schäden 2.1. Ausgeschlossen sind die Gefahren 2.1.1. des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben; 2.1.2. von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen; 2.1.3. der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand; 2.1.4. aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen; 2.1.5. der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung. 2.2. Ausgeschlossen sind Schäden und Verluste, welche 2.2.1. vorsätzlich von dem Versicherungsnehmer oder Versicherten mit seinem bzw. mit deren Wissen von einer anderen Person herbeigeführt sind; führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; 2.2.2. unmittelbar oder mittelbar auf Mängel zurückzuführen sind, die bereits bei Versicherungsabschluss vorhanden waren; 2.2.3. von Familienangehörigen durch mut- oder böswillige Beschädigung, Untreue oder Diebstahl herbeigeführt werden 2.2.4. durch gewöhnliche Abnutzung, Entwertung oder Wertminderung entstehen; 2.3. Soweit nicht feststellbar, ob eine dieser Ursachen vorliegt, entscheidet die überwiegende Wahrscheinlichkeit.   3. Der Schutzbrief enthält keinen Service für verschlissene oder gerissene Saiten. 4. Zusatzbeitrag für Schutzbrief ist kein Bestandteil der Mietzahlung und wird bei Kauf des Instrumentes nicht angerechnet.

2,79 €*