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Viola d'Amore 7-saitig Walter Mahr 2017 mieten

Produktinformationen "Viola d'Amore 7-saitig Walter Mahr 2017 mieten"


Viola d'Amore 7-saitig, Walter Mahr Geigenbau, Bubenreuth anno 2017 mieten / leihen Mietkauf

Qualitätsstufe MWII - Mit Kopf statt Schnecke. Mietrückläufer mit minimalen Gebrauchsspuren.

Kunsthandwerk aus Bubenreuth / Bayern von Walter Mahr - Konzertinstrument

Diese 7-saitige Viola d'Amore von Walter Mahr ist aus sorgfältig ausgewählten Hölzern kunsthandwerklich faszinierend geschaffen. 7 Spielsaiten und 7 Resonanzsaiten (Stimmung (A-d-a-d'-fis'-a'-d''). Schwingende Saitenlänge: 34,5 cm. Gesamtlänge des Instruments: ca. 83 cm.


Die Decke ist aus sehr gleichmäßig gemaserter Klangholzfichte. Zargen und der 2-teilige, gewölbte Boden aus schön geflammtem Ahornboden. Ebenholzgriffbrett mit Ahornumsäumung. Altdeutsch imitierende Lackierung - zeitloses Lackbild - das Instrument sieht weder alt noch neu aus.

Alle verwendeten Hölzer sind langjährig abgelagert, das bedeutet natürlich und langsam getrocknet. Diese Spannungs- und Verwindungsfreiheit spiegelt sich in dem spielfreudigen Klang des Instrumentes wider. Die Hölzer sind ausschließlich mit Ziehklingen bearbeitet. Dadurch gibt es keine verstopften und dämpfenden Holzporen. Und in Verbindung mit dem in mehreren Schichten sorgfältig von Hand aufgetragenem Spirituslack (nach einem 150 Jahre alten Familienrezept aus rein natürlichen Harzen) ein prächtiges optisches Erscheinungsbild mit Tiefenwirkung.

 

Zubehör: mit Tasche / Etui
Herstellerangabe: Mahr Geigenbau Scherleshofer Str. 30 91088 Bubenreuth info@mahr-geigenbau.de

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Bratsche/Bratschenset - versichert
Sie erhalten ein versichertes Instrument bzw. Instrumentenset. Unser Service: Wir erledigen den Schriftverkehr mit der Versicherung. Der Versicherungsvertrag läuft auf unseren Namen. Sie brauchen sich also auch im Falle einer Kündigung des Mietvertrags um nichts weiter zu kümmern! Im Folgenden finden Sie die abgedeckten Gefahren: 1. Versicherte Gefahren, Räumlicher Geltungsbereich 1.1. Versichert sind Gefahren innerhalb und außerhalb des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers für Beschädigung oder Verlust eines versicherten Gegenstandes. 1.2. Insbesondere Schäden, entstanden durch: Transport, Transportmittelunfall, Diebstahl, Abhandenkommen, Raub, räuberische Erpressung, Vertauschen, Liegenlassen, Brand, Blitz, Explosion, Wasser und elementare Ereignisse. 1.3. Die Versicherung gilt innerhalb Deutschland. Eine Verbringung des Instrumentes ins Ausland darf nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen.   2. Ausgeschlossene Gefahren und Schäden 2.1. Ausgeschlossen sind die Gefahren 2.1.1. des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben; 2.1.2. von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen; 2.1.3. der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand; 2.1.4. aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen; 2.1.5. der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung. 2.2. Ausgeschlossen sind Schäden und Verluste, welche 2.2.1. vorsätzlich von dem Versicherungsnehmer oder Versicherten mit seinem bzw. mit deren Wissen von einer anderen Person herbeigeführt sind; führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; 2.2.2. unmittelbar oder mittelbar auf Mängel zurückzuführen sind, die bereits bei Versicherungsabschluss vorhanden waren; 2.2.3. von Familienangehörigen durch mut- oder böswillige Beschädigung, Untreue oder Diebstahl herbeigeführt werden 2.2.4. durch gewöhnliche Abnutzung, Entwertung oder Wertminderung entstehen; 2.3. Soweit nicht feststellbar, ob eine dieser Ursachen vorliegt, entscheidet die überwiegende Wahrscheinlichkeit.   3. Der Schutzbrief enthält keinen Service für verschlissene oder gerissene Saiten. 4. Zusatzbeitrag für Schutzbrief ist kein Bestandteil der Mietzahlung und wird bei Kauf des Instrumentes nicht angerechnet.

5,89 €*