Preis bei Mietkauf dieses Instruments: 2.100,00 Euro inkl. ges. MwSt. Es werden bis zu 24 bezahlte Monatsmieten angerechnet. Weitere Infos unter: Mietkaufkonzept
Produktinformationen "Viola Richard Neidhardt Vogtland mieten"
Bratsche Richard Neidhardt 39 cm Korpuslänge, geschätzt um 1950 - guter Zustand mieten, leihen, Mietkaufoption
Schöne vogtländische Viola. Rissfrei. Natürliche, dem Alter entsprechende Gebrauchsspuren. Die Klangholzfichtendecke ist gleichmäßig eng gemasert. Der 2-teilige Ahornboden eng geflammt. Goldgelbes Lackbild. Wirbel in Herzform mit Zierring und Kugel, Saitenhalter mit einem Feinstimmer (A-Saite) und Kinnhalter aus Buchsbaum. Ebenholzgriffbrett.
Korpuslänge: 39,0 cm Obere Breite: 18,2 cm Untere Breite: 22,7 cm Schwingende Saitenlänge: 35,5 cm
Größe:
39,0 cm Korpuslänge
Entstehungszeit:
um 1950
Herkunftsgebiet:
Vogtland
Zubehör:
ohne Zubehör (nur Instrument)
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Sie erhalten ein versichertes Instrument bzw. Instrumentenset. Unser Service: Wir erledigen den Schriftverkehr mit der Versicherung. Der Versicherungsvertrag läuft auf unseren Namen. Sie brauchen sich also auch im Falle einer Kündigung des Mietvertrags um nichts weiter zu kümmern! Im Folgenden finden Sie die abgedeckten Gefahren:
1. Versicherte Gefahren, Räumlicher Geltungsbereich
1.1. Versichert sind Gefahren innerhalb und außerhalb des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers für Beschädigung oder Verlust eines versicherten Gegenstandes.
1.2. Insbesondere Schäden, entstanden durch: Transport, Transportmittelunfall, Diebstahl, Abhandenkommen, Raub, räuberische Erpressung, Vertauschen, Liegenlassen, Brand, Blitz, Explosion, Wasser und elementare Ereignisse.
1.3. Die Versicherung gilt innerhalb Deutschland. Eine Verbringung des Instrumentes ins Ausland darf nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen.
2. Ausgeschlossene Gefahren und Schäden
2.1. Ausgeschlossen sind die Gefahren
2.1.1. des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben;
2.1.2. von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen;
2.1.3. der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand;
2.1.4. aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen;
2.1.5. der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung.
2.2. Ausgeschlossen sind Schäden und Verluste, welche
2.2.1. vorsätzlich von dem Versicherungsnehmer oder Versicherten mit seinem bzw. mit deren Wissen von einer anderen Person herbeigeführt sind; führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen;
2.2.2. unmittelbar oder mittelbar auf Mängel zurückzuführen sind, die bereits bei Versicherungsabschluss vorhanden waren;
2.2.3. von Familienangehörigen durch mut- oder böswillige Beschädigung, Untreue oder Diebstahl herbeigeführt werden
2.2.4. durch gewöhnliche Abnutzung, Entwertung oder Wertminderung entstehen;
2.3. Soweit nicht feststellbar, ob eine dieser Ursachen vorliegt, entscheidet die überwiegende Wahrscheinlichkeit.
3. Der Schutzbrief enthält keinen Service für verschlissene oder gerissene Saiten.
4. Zusatzbeitrag für Schutzbrief ist kein Bestandteil der Mietzahlung und wird bei Kauf des Instrumentes nicht angerechnet.