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Violine um 1914 Bodeninschrift Eugen Zaiser mieten

Produktinformationen "Violine um 1914 Bodeninschrift Eugen Zaiser mieten"


Geige mit Bodeninschrift Eugen Zaiser - 4/4 Größe - Stainer Modell - mieten, leihen, Mietkaufoption

Mittelhoch bis hoch gewölbte Violine nach dem Stainer Modell. Die vorliegende Geige ist mit rotbraunem Lack ausgestattet. Die Fichtendecke ist mittel- bis engjährig gemasert. Der einteilige Ahornboden leicht geflammt. 

Bodeninschrift: 

Eugen Zaiser
Bregenz
Nr. 86            1914.

Möglicherweise ein reparierter Deckenriss. Es könnte aber auch nur eine Lackretusche sein (vom oberen Rand rechts am Griffbrettrand ca. 4 cm). Ansonsten keine Risse am Korpus unter UV-Licht zu erkennen. Dem Alter entsprechend guter Zustand mit Gebrauchsspuren im Lack. Vom Geigenbauer überholt:

  • neue Feinstimmwirbel: kinderleichtes Stimmen ohne Rutschen und Knacken
  • neuer Steg, klangoptimiert
  • neuer Kinnhalter aus Ebenholz
  • neuer Endknopf aus Ebenholz
  • neue Qualitätssaiten: Larsen

Der Klang ist silbrig, brillant, singend. Die Bogenansprache ist gut.

Korpuslänge: 35,4 cm

Information: Jalovec schreibt in dem Werk "Deutsche und Österreichische Geigenbauer":

"... Bis 1909 hatte er bereits 55 Geigen gebaut. Anfänglich arbeitete er nach Stainers, später fast ausschließlich nach Stradivaris Modell. Seine besten Arbeiten sind die von Nr. 55 aufwärts. ... Stellte seine Geigen in allen Teilen selbst her."

Größe: 4/4
Modell: Jacobus Stainer
Klangcharakter: Singend, Brillant, Silbrig
Entstehungszeit: um 1910
Herkunftsgebiet: Österreich
Zubehör: ohne Zubehör (nur Instrument)

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Geige/Geigenset - versichert
Sie erhalten ein versichertes Instrument bzw. Instrumentenset. Unser Service: Wir erledigen den Schriftverkehr mit der Versicherung. Der Versicherungsvertrag läuft auf unseren Namen. Sie brauchen sich also auch im Falle einer Kündigung des Mietvertrags um nichts weiter zu kümmern! Im Folgenden finden Sie die abgedeckten Gefahren:   1. Versicherte Gefahren, Räumlicher Geltungsbereich 1.1. Versichert sind Gefahren innerhalb und außerhalb des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers für Beschädigung oder Verlust eines versicherten Gegenstandes. 1.2. Insbesondere Schäden, entstanden durch: Transport, Transportmittelunfall, Diebstahl, Abhandenkommen, Raub, räuberische Erpressung, Vertauschen, Liegenlassen, Brand, Blitz, Explosion, Wasser und elementare Ereignisse. 1.3. Die Versicherung gilt innerhalb Deutschland. Eine Verbringung des Instrumentes ins Ausland darf nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen.   2. Ausgeschlossene Gefahren und Schäden 2.1. Ausgeschlossen sind die Gefahren 2.1.1. des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben; 2.1.2. von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen; 2.1.3. der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand; 2.1.4. aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen; 2.1.5. der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung. 2.2. Ausgeschlossen sind Schäden und Verluste, welche 2.2.1. vorsätzlich von dem Versicherungsnehmer oder Versicherten mit seinem bzw. mit deren Wissen von einer anderen Person herbeigeführt sind; führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; 2.2.2. unmittelbar oder mittelbar auf Mängel zurückzuführen sind, die bereits bei Versicherungsabschluss vorhanden waren; 2.2.3. von Familienangehörigen durch mut- oder böswillige Beschädigung, Untreue oder Diebstahl herbeigeführt werden 2.2.4. durch gewöhnliche Abnutzung, Entwertung oder Wertminderung entstehen; 2.3. Soweit nicht feststellbar, ob eine dieser Ursachen vorliegt, entscheidet die überwiegende Wahrscheinlichkeit.   3. Der Schutzbrief enthält keinen Service für verschlissene oder gerissene Saiten. 4. Zusatzbeitrag für Schutzbrief ist kein Bestandteil der Mietzahlung und wird bei Kauf des Instrumentes nicht angerechnet.

3,99 €*