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Walter Mahr Meistergeige Bubenreuth anno 2018

Produktinformationen "Walter Mahr Meistergeige Bubenreuth anno 2018"


Violine der Qualitätsstufe V aus dem Jahre 2018 von Geigenbaumeister Walter Mahr aus Bubenreuth / Bayern mieten / leihen Mietkauf

Individuelles Einzelstück, individuelles Produktfoto: Sie bekommen genau das Instrument das Sie auf den Fotos sehen. Schnäppchen: Mietrückläufer mit minimalen Gebrauchsspuren.

Größe: 4/4 (Erwachsenen – Größe)

Modell / Herstellungsjahr: Stradivari-Modell aus dem Jahre 2018

Klang: Die Geige hat einen kraftvollen, brillanten, obertonreichen Klang.

Optik/Holz: Alle verwendeten Klanghölzer sind mindestens 15 Jahre durch Ablagerung natürlich getrocknet. Die Decke dieser Geige ist aus sehr gleichmäßig gemaserter über 30 Jahre gelagerter Klangholzfichte. Der 2-teilige Ahornboden ist schön geflammt. Alle Holzoberflächen wurden ausschließlich mit Ziehklingen bearbeitet. Dadurch entsteht ein brillantes Lichtspiel des Lackes in Verbindung mit der Holzoberfläche - ein Genuss fürs Auge. Besonderheit: kunsthandwerklich aufwändig geschnitzte, doppelt gewundene Schnecke.

Lack: Durch die in vielen Schichten mit Pinsel aufgetragene Handlackierung kommt die Schönheit des Holzes porentief zur Geltung. Besonders schön: Exzellente italienisch alt imitierende Lackierung. Dadurch erhält das Instrument ein zeitloses Design.

Fitting: Wirbel mit Pariser Auge und Kinnhalter aus Ebenholz mit Titan Schrauben. Saitenhalter aus Ebenholz mit Feinstimmer. Der Steg ist klangoptimiert.

Saiten: Pirastro Passione

Korpuslänge: 35,5 cm

Größe: 4/4
Modell: Stradivari
Klangcharakter: Brillant, Hell, Kraftvoll
Entstehungszeit: Neubau
Herkunftsgebiet: Deutschland
Qualitätsstufe: Walter Mahr V Meisterinstrument
Zubehör: ohne Zubehör (nur Instrument)
Herstellerangabe: Mahr Geigenbau Scherleshofer Str. 30 91088 Bubenreuth info@mahr-geigenbau.de

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Geige/Geigenset - versichert
Sie erhalten ein versichertes Instrument bzw. Instrumentenset. Unser Service: Wir erledigen den Schriftverkehr mit der Versicherung. Der Versicherungsvertrag läuft auf unseren Namen. Sie brauchen sich also auch im Falle einer Kündigung des Mietvertrags um nichts weiter zu kümmern! Im Folgenden finden Sie die abgedeckten Gefahren:   1. Versicherte Gefahren, Räumlicher Geltungsbereich 1.1. Versichert sind Gefahren innerhalb und außerhalb des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers für Beschädigung oder Verlust eines versicherten Gegenstandes. 1.2. Insbesondere Schäden, entstanden durch: Transport, Transportmittelunfall, Diebstahl, Abhandenkommen, Raub, räuberische Erpressung, Vertauschen, Liegenlassen, Brand, Blitz, Explosion, Wasser und elementare Ereignisse. 1.3. Die Versicherung gilt innerhalb Deutschland. Eine Verbringung des Instrumentes ins Ausland darf nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen.   2. Ausgeschlossene Gefahren und Schäden 2.1. Ausgeschlossen sind die Gefahren 2.1.1. des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben; 2.1.2. von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen; 2.1.3. der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand; 2.1.4. aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen; 2.1.5. der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung. 2.2. Ausgeschlossen sind Schäden und Verluste, welche 2.2.1. vorsätzlich von dem Versicherungsnehmer oder Versicherten mit seinem bzw. mit deren Wissen von einer anderen Person herbeigeführt sind; führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; 2.2.2. unmittelbar oder mittelbar auf Mängel zurückzuführen sind, die bereits bei Versicherungsabschluss vorhanden waren; 2.2.3. von Familienangehörigen durch mut- oder böswillige Beschädigung, Untreue oder Diebstahl herbeigeführt werden 2.2.4. durch gewöhnliche Abnutzung, Entwertung oder Wertminderung entstehen; 2.3. Soweit nicht feststellbar, ob eine dieser Ursachen vorliegt, entscheidet die überwiegende Wahrscheinlichkeit.   3. Der Schutzbrief enthält keinen Service für verschlissene oder gerissene Saiten. 4. Zusatzbeitrag für Schutzbrief ist kein Bestandteil der Mietzahlung und wird bei Kauf des Instrumentes nicht angerechnet.

6,79 €*